Der Bereich „Sportpsychologische Maßnahmen“ im Spitzensportbereich wurde ab 2011 auf neue Beine gestellt. Wir möchten Sie hiermit informieren, wie diese zu beantragen sind und was dabei zu beachten ist:
Die Koordination erfolgt über das Österreichische Bundesnetzwerk für Sportpsychologie (ÖBS).
Innerhalb des Sportministeriums liegt die fachliche Zuständigkeit bei der Abteilung V/3.
Vorgangsweise:
Die Beantragung aller sportpsychologischen Maßnahmen erfolgt über das ÖBS. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier: Projektantrag_Spitzensport
Antragsfrist ist der 3. November 2011 (für 1.1.-31.12.2012) für Sommer- und Wintersportarten.
Zusätzlich zum Antragsformular des ÖBS gilt folgende Regelung: Bei Förderanträge im Rahmen von TEAM ROT-WEISS-ROT wird unter dem Punkt „sportpsychologische Maßnahmen“ angeführt, dass sportpsychologische Projekte beim ÖBS beantragt werden.
Ev. anfallende Reise- und Aufenthaltskosten von SportpsychologInnen sind in den entsprechenden Schwerpunkttrainingslehrgängen und WK-Entsendungen zu kalkulieren und zu beantragen und auch dort abzurechnen.
Voraussetzung für eine Beantragung über das ÖBS:
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Der gewünschte/die gewünschte Sportpsychologe/In ist Mitglied des ÖBS (Qualitätssicherung)
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Die „Diagnostik“ ist bereits erfolgt (Koordination über ÖBS)
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Ein Jahresbetreuungskonzept der/des Sportpsychologen/In liegt vor (Koordination über ÖBS)
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Die Leistungskriterien von TRWR sind erfüllt (nur TRWR-antragsberechtigte und in der Folge geförderte AthletInnen
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt über das ÖBS durch Bestätigung der inhaltlichen Arbeit durch den betreuenden Sportpsychologen/In sowie den jeweiligen Bundes-Fachverband.
Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung: