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 Förderungen

Der Bereich „Sportpsychologische Maßnahmen“ im Spitzensportbereich wurde ab 2011 auf neue Beine gestellt. Wir möchten Sie hiermit informieren, wie diese zu beantragen sind und was dabei zu beachten ist:

Die Koordination erfolgt über das Österreichische Bundesnetzwerk für Sportpsychologie (ÖBS).

Innerhalb des Sportministeriums liegt die fachliche Zuständigkeit bei der Abteilung V/3.

Vorgangsweise:

Die Beantragung aller sportpsychologischen Maßnahmen erfolgt über das ÖBS. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier: Projektantrag_Spitzensport

Antragsfrist ist der 3. November 2011 (für 1.1.-31.12.2012) für Sommer- und Wintersportarten.

Zusätzlich zum Antragsformular des ÖBS gilt folgende Regelung: Bei Förderanträge im Rahmen von TEAM ROT-WEISS-ROT wird unter dem Punkt „sportpsychologische Maßnahmen“ angeführt, dass sportpsychologische Projekte beim ÖBS beantragt werden.

Ev. anfallende Reise- und Aufenthaltskosten von SportpsychologInnen sind in den entsprechenden Schwerpunkttrainingslehrgängen und WK-Entsendungen zu kalkulieren und zu beantragen und auch dort abzurechnen.

Voraussetzung für eine Beantragung über das ÖBS:

  1. Der gewünschte/die gewünschte Sportpsychologe/In ist Mitglied des ÖBS (Qualitätssicherung)
  2. Die „Diagnostik“ ist bereits erfolgt (Koordination über ÖBS)
  3. Ein Jahresbetreuungskonzept der/des Sportpsychologen/In liegt vor (Koordination über ÖBS)
  4. Die Leistungskriterien von TRWR sind erfüllt (nur TRWR-antragsberechtigte und in der Folge geförderte AthletInnen

Abrechnung:

Die Abrechnung erfolgt über das ÖBS durch Bestätigung der inhaltlichen Arbeit durch den betreuenden Sportpsychologen/In sowie den jeweiligen Bundes-Fachverband.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung:

 
Kompetenzzentrum Salzburg:    Mag. Dr. Patrick Bernatzky

Kompetenzzentrum Wien:         Mag. Andrea Engleder

Kompetenzzentrum Innsbruck:  Mag. Mirjam Wolf